Wirtschaftsförderung regional beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Landesfördergebiet.

    Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte

    Die Förderung setzt unter anderem die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen voraus.

    Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe von 10% bis zu 35% der förderfähigen Kosten.

    Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 20.000 Euro.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Ihr Förderantrag muss vor Investitionsbeginn bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden. Zum Beginn zählt grundsätzlich der verbindliche - schriftliche oder mündliche - Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

    Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.

    Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.

  • Anträge / Formulare

    Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der ISB.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.


An wen muss ich mich wenden?

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.

Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.

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