Ehefähigkeitszeugnis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.

    Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel

    • nicht bereits verheiratet sind,
    • geschäftsfähig sind,
    • volljährig sind.

    Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.

    Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • international anerkannter Identitätsnachweis für beide im Ehefähigkeitszeugnis benannte Personen:
      • Pass oder ID-Card (EU)
      • Passersatzdokument
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 6 Monate

  • Rechtsgrundlage